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   BPatG, 01.12.2003 - 30 W (pat) 219/02   

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https://dejure.org/2003,27976
BPatG, 01.12.2003 - 30 W (pat) 219/02 (https://dejure.org/2003,27976)
BPatG, Entscheidung vom 01.12.2003 - 30 W (pat) 219/02 (https://dejure.org/2003,27976)
BPatG, Entscheidung vom 01. Dezember 2003 - 30 W (pat) 219/02 (https://dejure.org/2003,27976)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus BPatG, 01.12.2003 - 30 W (pat) 219/02
    In der gegebenen Struktur des Anmeldezeichens handelt es sich damit um eine ausfüllungsbedürftige, in dieser Form auch ungewöhnliche Verbindung zweier Substantive, die erst durch eine gedankliche Überlegung in ein logisches Verhältnis gebracht werden kann (vgl auch EuGH GRUR 2001, 1145 - Babydry).
  • BPatG, 14.12.2000 - 25 W (pat) 233/99
    Auszug aus BPatG, 01.12.2003 - 30 W (pat) 219/02
    Demgegenüber lassen sich die von der Markenstelle angenommenen Bedeutungen "vital, das Leben betreffend, Vitamine" in einschlägigen Fachlexikas nicht belegen und können demgemäß nicht zugrundegelegt werden (vgl auch BPatG, PAVIS PROMA, Kliems, 25 W (pat) 233/99 - VITA-Venencreme).
  • BPatG, 07.07.1997 - 30 W (pat) 110/95
    Auszug aus BPatG, 01.12.2003 - 30 W (pat) 219/02
    In diesen Bedeutungen handelt es sich bei "VITA" isoliert betrachtet um eine Angabe, die fachsprachlich zur unmittelbaren Beschreibung und Bestimmung der vorliegenden Waren dienen könnte und daher dem Eintragungshindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 unterliegen würde (Senat, PAVIS PROMA, Kliems 30 W (pat) 110/95 - VITA).
  • BPatG, 25.03.2015 - 29 W (pat) 532/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Mevida/MELVITA" - teilweise Waren- und

    Im hier betroffenen Warenbereich kommt ihm zudem die Bedeutung "Lebensfunktion, Lebenskraft" wie auch "Vitalität" (vgl. BPatG, Beschluss vom 1.12.2003, 30 W (pat) 219/02) zu und hat er damit bezüglich der Widerspruchswaren beschreibende Anklänge.
  • BPatG, 11.03.2014 - 29 W (pat) 533/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "VITA CUR/Verticur" - zur Kennzeichnungskraft -

    Es hat in erster Linie die Bedeutung "Leben" und im hier betroffenen Dienstleistungsbereich "Lebensfunktion, Lebenskraft" wie auch "Vitalität" (vgl. BPatG, Beschluss vom 01.12.2003, 30 W (pat) 219/02 - VITA Vitamin E forte; Beschluss vom 14.12.2000, 25 W (pat) 233/99 - VITA - Venencreme); auch diesem Bestandteil kommt mithin wegen der die relevanten Dienstleistungen beschreibenden Begriffsanklänge nur eine verminderte Kennzeichnungskraft zu.
  • BPatG, 08.02.2007 - 26 W (pat) 106/05
    Das Wort "VITA" ist ebenfalls in den deutschen Sprachgebrauch eingegangen (vgl. DUDEN, Die deutsche Rechtschreibung, Bd. 1, 21. Aufl.) und wird zutreffend als Bezeichnung für "Leben" bzw. "Vitalität" (vgl. BPatG, Beschl. v. 1. Dezember 2003 - 30 W (pat) 219/02 - VITA Vitamin E forte; Beschl. v. 14. Dezember 2000 - 25 W (pat) 233/99 - VITA - Venencreme, jeweils veröffentlicht bei PAVIS-PROMA) angesehen.
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